Erbrecht
Die erbrechtliche Beratung durch den Notar hat einen erheblichen Stellenwert. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag stellen sicher, dass Ihr letzter Wille klar und unmissverständlich formuliert wird. Streit zwischen den Erben kann so leicht vermieden und somit Ihr letzter Wille im Erbfall auch tatsächlich durchgesetzt werden. So zeigt der Notar auf, welche erbrechtlichen Gestaltungsmittel auf Ihre persönliche Situation anzuwenden sind. Dabei hat er nicht nur die steuerlichen sondern vor allem auch die zivilrechtlichen und familiären Aspekte im Blick.
Sondersituationen, wie Patchwork-Familien oder behinderte Kinder erfordern eine exakte und kompetente Beratung. Der Rat des Notars kann hier folgenschwere Fehler verhindern. Zudem ist bei Vorliegen einer notariellen Verfügung von Todes wegen ein kostspieliger Erbschein regelmäßig entbehrlich.
Neben der vorbereitenden erbrechtlichen Beratung steht der Notar auch bei der Regelung von sämtlichen weiteren Nachlassangelegenheiten zur Verfügung. Insbesondere führt er Erbauseinandersetzungen und Erbteilsübertragungen durch. Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Bei der Auseinandersetzung treten hier häufig Interessenkonflikte auf. Als neutraler Berater hilft der Notar, eine auf den Einzelfall zugeschnittene und den Interessen aller Beteiligter Rechnung tragende Vereinbarung zu entwerfen.
Auch Anträge auf Erteilung von Erbscheinen können beim Notar gestellt werden. Ihr Notar sorgt dafür, dass der Antrag richtig, eindeutig und klar formuliert ist, so dass Sie schnell Ihre Erbenstellung nachweisen können.