Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht

Unternehmer müssen schnell, flexibel und zielgerichtet auf Veränderungen des Marktes reagieren. Als professioneller juristischer Berater steht Ihnen in allen Phasen der unternehmerischen Tätigkeit der Notar zur Seite. Bei der Gründung von Unternehmen beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft). Vor allem organisatorische, haftungs-, steuer- und arbeitsrechtliche Kriterien spielen hier eine Rolle. Wir gestalten die erforderlichen Verträge und veranlassen unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Errichtung einschließlich notwendiger Anmeldungen zum Handelsregister.

Auch nach der Gründung betreut der Notar Unternehmen in ihren laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Dies gilt insbesondere für Satzungsänderungen, die Durchführung von Gesellschafter- oder Hauptversammlungen oder personelle Wechsel im Unternehmen.

Auch bei der Übertragung und Veräußerung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen sind rechtlich komplexe Fragen zu regeln. Bei derartigen Unternehmenstransaktionen steht eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen den Vertragsteilen im Vordergrund. Auch andere rechtliche Rahmenbedingungen wie insbesondere das Steuerrecht werden bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt.

Müssen Unternehmen ihre Strukturen geänderten rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen anpassen, kann dies unternehmensrechtlich Umstrukturierungsmaßnahmen wie Fusionen, Ausgliederungen einzelner Unternehmensteile oder einen Wechsel der Rechtsform erfordern. Auch diese Maßnahmen führt der Notar durch.