Vorsorgevollmacht
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder nachlassende Kräfte im Alter in die Lage geraten, wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln zu können. Ehepartner und nahe Verwandte sind entgegen einer weit verbreiteten Auffassung in solchen Situationen nicht automatisch befugt, für die betroffene Person handeln und entscheiden zu können.
Mit Hilfe des Notars kann man für solche Fälle Vorsorge treffen. Die wichtigsten Maßnahmen sind dabei die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Hierdurch kann die z.T. kostenintensive und bürokratische staatliche Anordnung von Betreuungsmaßnahmen verhindert werden. V.a. entfällt für den Betroffenen in solchen Fällen häufig entwürdigende Begutachtung der Geschäftsfähigkeit durch einen Sachverständigen.
In der Patientenverfügung können dem Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt Vorgaben zur Behandlung in Fällen schwerer, unumkehrbarer Erkrankungen gemacht werden. Denn oft entspricht es dem Wunsch des Betroffenen, in Frieden und menschenwürdig ohne intensivmedizinische Behandlung (Magensonde etc.) sterben zu können.
Jeder kann und sollte seine Vorsorgevollmacht und seine Patientenverfügung nach seinen Bedürfnissen und Vorstellungen vom Notar erstellen lassen. Vor der kritiklosen Übernahme von im Umlauf befindlicher Vollmachtsmuster ist zu warnen; sie sollten in jedem Fall durch einen Fachmann überprüft und individuell angepasst werden.