Familienrecht

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Familienrecht

Die Zahl der Ehescheidungen nimmt rapide zu. Um im Fall einer Scheidung vor bösen Überraschungen geschützt zu sein, empfiehlt sich daher eine auf die Bedürfnisse des Einzelfalles zugeschnittene notarielle Regelung zum Ausgleich des während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Zugewinns, zur Aufteilung der Alterssicherung und zum nachehelichen Ehegattenunterhalt. Der Notar sollte daher Ihr Ansprechpartner bei der Gestaltung und Beurkundung eines maßgeschneiderten Ehevertrages sein. Der Notar geht dabei auch auf die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen dem Familienrecht und anderen Rechtsgebieten wie dem Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht ein.

Auch in einem Scheidungsverfahren kann der Notar als neutraler Berater zwischen den Ehegatten vermitteln und so zu einer einvernehmlichen und kosten- und nervensparenden Trennung beitragen. Hierzu entwirft und beurkundet der Notar eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, die sämtliche vermögensrechtlichen Fragen regelt und auch auf das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder eingehen kann.
Immer häufiger leben Paare auch dauerhaft ohne Trauschein zusammen. Für sie gelten die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung grundsätzlich nicht. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Spätestens, wenn Kinder zur Welt kommen, Immobilien gemeinsam erworben werden oder gemeinsame Schulden aufgenommen werden, sollte vorab geregelt werden, was im Fall der Trennung gelten soll.

Auch in anderen Bereichen des Familienrechtes, insbesondere bei der Durchführung von Adoptionen und der Begründung eingetragener Lebenspartnerschaften steht der Notar als Ansprechpartner zur Verfügung.