Unternehmensnachfolge
Bei Familienunternehmen ist die sorgfältig durchdachte und durchgeführte Weitergabe des Unternehmens an die nächste Generation von erheblicher Bedeutung. Hier gilt es, teure Erbauseinandersetzungen zu vermeiden und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Im Regelfall sollte der Übergang auf die nächste Generation fließend zu Lebzeiten des Seniors erfolgen. Dabei sind vielfältige Gestaltungen denkbar, um die Erfahrung des Seniorpartners mit der Innovationskraft der neuen Generation zu verbinden. Auch sind Modelle vorstellbar, nach denen die neue Generation schrittweise an das Unternehmen herangeführt wird und erst nach und nach auch gesellschaftsrechtlich Einfluss gewinnt.
Der Notar berät hier umfassend und entwirft und beurkundet den Betriebsübergabevertrag. Dabei hat er sämtliche von der Betriebsübergabe betroffenen Rechtsgebiete und die Interessen sämtlicher Beteiligter im Blick. Wichtig ist vor allem die Berücksichtigung steuer- und erbrechtlicher Gesichtspunkte. Einzugehen ist z.B. auch auf das Versorgungsbedürfnis des Übergebers. Schließlich sind auch die nicht in das Unternehmen nachfolgenden Kinder mit in die Überlegungen einzubeziehen.
Zudem sollte für den Notfall frühzeitig Vorsorge in Form eines Unternehmertestamentes getroffen werden. Eine klare, vorsorgende Regelung auch für einen unerwarteten Unglücksfall ist Voraussetzung für einen ungehinderten Fortbestand des Unternehmens.