Immobilienrecht
Der Notar gestaltet und beurkundet u.a. Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen. Im Immobilienrecht geht es regelmäßg um erhebliche wirtschaftliche Werte. Daher ist eine ausgewogene Vertragsgestaltung besonders wichtig. So muss z.B. geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt der Käufer den Kaufpreis möglichst risikolos zahlen kann oder der Verkäufer dem Käufer die Nutzung der Immobilie überlässt. Im Rahmen der Finanzierung von Grundstückskaufverträgen oder sonstigen Darlehensaufnahmen müssen häufig Grundschulden bestellt werden.
Die Übertragung von Immobilien oder landwirtschaftlichen Betrieben auf die nächste Generation oder den Ehegatten ist ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld des Notars im Immobilienrecht. So lassen sich durch eine vorweggenommene Erbfolge häufig massive erbschafts- und schenkungssteuerliche Vorteile realisieren. Sichergestellt werden muss zudem das Versorgungsbedürfnis des Veräußerers, z.B. durch vorbehaltene Leibgedinge bzw. Wohn-‚ Nießbrauchsrechte oder Zahlungspflichten.
Auch bei allen anderen Rechtsfragen und Rechtsgeschäften rund um das Thema Immobilien beraten wir Sie gerne und erarbeiten den richtigen maßgeschneiderten Vertrag.
Der Notar erarbeitet und beurkundet nicht nur die Vertragstexte, sondern übernimmt auch die komplette weitere Abwicklung des Immobiliengeschäfts mit sämtlichen beteiligten Stellen wie Gerichten, Behörden oder Banken. Hierdurch wird eine reibungslose, schnelle und professionelle Abwicklung des Immobiliengeschäfts aus einer Hand zur Zufriedenheit aller Beteiligten sichergestellt.